Betreten von Naturschutzgebieten!

Veröffentlicht am 12. Juni 2024 um 15:21

Solltet Ihr in Naturschutzgebieten Wandern gehen, gibt es einiges zu beachten.

Das Wandern in Naturschutzgebieten ist in Deutschland nicht verboten, solange man auf den Ausgewiesenen Wegen bleibt.

Grundsätzlich kann man sagen benehmt euch im Wald, nehmt euren Müll mit oder Entsorgt ihn in dafür vorgesehene Behälter.

 

Brandgefahr im Wald!

Klar ist je höher die Waldbrandstufe (1-5) ist desto höher ist die Brandgefahr. In Naturschutzgebieten gilt aber ein generelles Feuer- und Rauchverbot. Natürlich kann immer Abweichungen geben. Bei den meisten Naturschutzgebieten sind Hinweisschilder aufgestellt, wo man Informationen findet was erlaubt ist und was verboten ist. 

 

Wildcamping!

In Deutschland ist es Grundsätzlich verboten im Wald zu Zelten, hier gibt es natürlich Grauzonen. So ist zum Beispiel erlaubt zu Ruhen ohne ein Zelt oder Behausung aufzubauen. Das soll heißen unter freiem Himmel ist es nicht klar verboten. 

Grundsätzlich gilt, dass jedwede Handlung, die die Natur sowie Tierwelt beeinträchtigen könnte, beim Wandern in einem Naturschutzgebiet zu unterlassen ist. Je nach Bundesland, Tatbestand und angerichtetem Schaden können andernfalls Bußgelder bis 50.000 Euro drohen.

Weitere Informationen können hier dem Bußgeldkatalog entnommen werden.

 


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